Wir bieten folgende Motorradklassen an

A

Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung

Mindestalter 24 Jahre*

Infoblatt zur Ausbildungsklasse A (PDF-Datei)

A2

Kraftrad leistungsbeschränkt auf 35 kW ( 48 PS )

Mindestalter 18 Jahre*

Infoblatt zur Ausbildungsklasse A2 (PDF-Datei)

A80

Upgrade von A2 auf A einfach überspringen

Mindestalter 21 Jahre*

A1

Kraftrad mit 125 cm³ und max. 11 kW ( 15PS )

Mindestalter 16 Jahre*

Infoblatt zur Ausbildungsklasse A1 (PDF-Datei)

Theoriestunden
Mindestens zwölf Doppelstunden à 90 Minuten voraus, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Bei einer Führerscheinerweiterung, sind sechs Doppelstunden für den Grundstoff Pflicht. Dazu kommen vier Doppelstunden à 90 Minuten zur Vermittlung des Zusatzstoffs.

Praxisstunden
Grundausbildung an die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung gebunden (die Zahl der Stunden ist von den individuellen Fähigkeiten und dem persönlichen Lernfortschritt abhängig)

AM (Roller)

Maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h,
Hubraum maximal 50 ccm

Mindestalter 15 Jahre*

Infoblatt zur Ausbildungsklasse AM (PDF-Datei)

Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule. Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.

M (Mofa)

Höchstgeschwindigkeit 25 km/h,
Hubraum maximal 50 ccm

Mindestalter 15 Jahre*

Infoblatt zur Ausbildungsklasse M (PDF-Datei)

Eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.

* Ausbildungsbeginn 6 Monate vorher möglich

Theorieausbildung

Für oben genannte Standartausbildungsklassen braucht ihr mindestens 6 Unterrichtseinheiten a 90 min. Basiswissen ( bei Ersterwerb 12 UE ) und mindestens 4 Unterrichtseinheiten a 90 min klassenspezifischer Motorradunterricht.

Praxisausbildung

beinhaltet

  • Basisfahrstunden zum sicheren Führen eines Motorrades sowie zur Erlangung der Fahrfertigkeiten der gesetzlich vorgeschriebenen Grundaufgaben
  • Sonderfahrstunden gegliedert in 5 Überlandfahrten – 4 Autobahnfahrten sowie 3 Nachtfahrten a 45 min.

bei oben genannten Klassen ist eine theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren.

NEU – B196 Motorradfahren mit Autoführerschein

Mindestalter 25 Jahre sowie 5 Jahre den Führerschein Klasse B
berechtigt nur National Krafträder zu Führen mit 125 cm³ und 11 kW Leistung

Fahrerschulung bestehend aus

4 Unterrichtseinheiten á 90 min klassenspezifischer Motorraduntericht
5 Unterrichtseinheiten á 90 min praktische Fahrerschulung

Infoblatt zur Ausbildungsklasse B196 (PDF-Datei)

Aufstiegsprüfung

… was bedeutet das eigentlich ?

Wenn du 2 Jahre im Besitz des Führerscheines der Klasse A1 oder A2 kannst du mit einer praktischen Prüfung die nächsthöhere Führerscheinklasse erwerben.
In der praktischen Fahrausbildung überzeugen wir uns nur noch vom sicheren Führen eines Motorrades sowie der vorgeschriebenen Grundfahraufgaben.

Wer vor dem 01.04.1980 den alten FS der Klasse 3 absolviert hat und damit im Besitz des Führerscheines A1 ist kann diesen durch eine Aufstiegsprüfung erweitern.

Bei Fragen sind wir gerne für euch da
info@fahrschule-freeway.com